
Im Vertragsrecht ergeben sich vielschichtige Fallgestaltungen. Wir unterstützen Sie in der Gestaltung von Verträgen jeglicher Art (z.B. Kauf-, Miet-, Darlehens-, Werk-, Bauverträge etc.) oder übernehmen die Prüfung von bereits bestehenden oder entworfenen Verträgen, ob diese Ihre Interessen hinreichend berücksichtigen und rechtlich einwandfrei sein.

Das Mietrecht ist in den letzten Jahren zu einer für den Laien kaum überschaubaren Rechtsmaterie geworden, die in den meisten Fragen die Hinzuziehung eines Profis erfordert. Bereits kleine Formfehler können große Auswirkungen haben.
Ist die von Ihnen gegenüber dem Mieter ausgesprochene Kündigung formgerecht ? Sie erfahren dies ggf. erst nach einem Prozessjahr vor Gericht und haben dann die erheblichen finanziellen Konsequenzen zu tragen.
Sichern Sie sich daher im Vorfeld ab ! Eine Beratung im Vorfeld eines mietrechtlichen Handelns ist oft angeraten, um folgenreiche Fehler zu vermeiden.
Wir vertreten Vermieter und Mieter z.B. bei Fragen zu
- Voraussetzungen von Kündigungen, Formfragen,
- der Ausführung von Schönheitsreparaturen,
- Minderungen,
- Kautionsleistung,
- u.v.m.
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